Nach Erhalt Ihrer Bestellung sind Sie verpflichtet, das gelieferte Produkt innerhalb von 5 Arbeitstagen sorgfältig zu prüfen. Stellen Sie Mängel fest, müssen Sie diese Vorwerk Schweiz unverzüglich schriftlich melden (Mängelanzeige). Ohne diese Meldung gilt das Produkt als genehmigt und mängelfrei akzeptiert.
Sichtprüfung bei Lieferung
Prüfen Sie das Produkt unmittelbar nach Erhalt auf äussere Schäden und Vollständigkeit. Bei Lieferungen per Spedition gilt: Vermerken Sie Lieferschäden direkt auf dem Lieferschein – noch vor der Unterzeichnung.
Versteckte Mängel (nachträglich entdeckt)
Stellen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Mängel fest, die bei der ersten Prüfung nicht erkennbar waren, melden Sie diese innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei Vorwerk Schweiz. Andernfalls gilt das Produkt auch hinsichtlich dieser Mängel als akzeptiert.