Beim Kauf eines Vorwerk Produkts für den privaten Gebrauch gilt eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Bei gewerblicher Nutzung oder wenn Sie eine Firmenadresse als Rechnungsadresse angeben, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Ablieferung des Produkts. Vorwerk Schweiz AG entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Mangel durch Reparatur oder Produktersatz behoben wird.
Reparatur und Produktersatz
Je nach Art und Umfang des Mangels wählt Vorwerk Schweiz AG zwischen zwei Massnahmen:
Reparatur Ersetzte Teile erhalten eine neue Gewährleistung von 2 Jahren (bzw. 6 Monaten bei gewerblicher Nutzung). Für nicht ersetzte Teile läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
Produktaustausch Bei einem vollständigen Austausch des Produkts beginnt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (bzw. 6 Monaten) neu zu laufen.
Was nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist
Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die entstanden sind durch:
- Unsachgemässe Behandlung oder Benutzungsfehler
- Äussere Einflüsse wie Wasser, Frost oder Blitzschlag
Garantieverlängerung
Schliessen Sie eine zusätzliche Garantie ab, gelten dieselben Bedingungen wie bei der gesetzlichen Gewährleistung. Beachten Sie: Eine Garantie endet nach Ablauf der vereinbarten Dauer – Serviceleistungen verlängern diese nicht.
Rücktritt und Rückerstattung
Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.