Gemäss den AGB von Vorwerk Schweiz sind Sie verpflichtet, das gelieferte Produkt innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt zu prüfen. Entdecken Sie einen Mangel, muss die Anzeige sofort und schriftlich erfolgen. Unterlassen Sie die Prüfung oder Meldung, gilt das Produkt als genehmigt und Mängelansprüche erlöschen.
Was gilt bei Transportschäden?
Bei Lieferungen, die per Spedition erfolgen: Ein allfälliger Lieferschaden muss direkt auf dem Lieferschein vermerkt werden. Ohne diesen Vermerk können keine Ansprüche aus dem Transportschaden geltend gemacht werden.
Was gilt bei später entdeckten Mängeln?
Treten Mängel erst nach der Prüfung auf, gelten laut AGB folgende Fristen:
- Mangel entdecken
- Innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftliche Mängelanzeige an Vorwerk Schweiz richten
- Bei Fristversäumnis gilt das Produkt auch für diese Mängel als genehmigt
Zusammenfassung der Fristen
| Situation | Frist |
|---|---|
| Prüfung nach Lieferung | 5 Arbeitstage |
| Mängelanzeige nach Entdeckung | 5 Tage ab Entdeckung |
| Transportschaden | Sofort auf Lieferschein vermerken |