Gemäss den AGB von Vorwerk Schweiz gilt für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG) ist ausgeschlossen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Vorwerk Schweiz in Dierikon, Kanton Luzern.
Für welche Streitigkeiten gilt diese Regelung?
Die Regelung zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht gilt für alle Streitigkeiten, die entstehen:
- Beim Zustandekommen eines Kaufvertrags
- Bei der Verbindlichkeit oder Änderung eines Vertrags
- Bei der Beendigung eines Kaufvertrags
- Im Zusammenhang mit der Bestellung im Vorwerk Online-Shop Schweiz
Was gilt bei ungültigen AGB-Bestimmungen?
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder unwirksam sein, hat dies gemäss AGB keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die AGB bleiben in ihrer Gesamtheit gültig (Teilungültigkeitsklausel).