Gemäss den AGB von Vorwerk Schweiz richtet sich die Haftung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz. Vorwerk Schweiz haftet jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen sowie Schäden aus Lieferverzögerungen.
Für welche Schäden haftet Vorwerk Schweiz nicht?
Laut AGB ist die Haftung in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Leichte Fahrlässigkeit
- Indirekte und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden
- Entgangener Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen
- Schäden durch Lieferverzögerungen
- Handlungen und Unterlassungen von Mitarbeitern, Hilfspersonen und Vertretern von Vorwerk Schweiz
Wann lehnt Vorwerk Schweiz die Haftung zusätzlich ab?
Über die oben genannten Fälle hinaus besteht gemäss AGB keine Haftung bei:
- Unsachgemässer, vertragswidriger oder widerrechtlicher Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte
- Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile
- Unterlassener Wartung oder unsachgemässer Abänderung bzw. Reparatur durch den Kunden oder Dritte
- Höherer Gewalt (z. B. Elementarschäden, Feuchtigkeit, Sturz- und Schlagschäden)
- Behördlichen Anordnungen
Für wen gelten diese Haftungsbeschränkungen?
Die Haftungsbeschränkungen gelten gleichermassen für alle Mitarbeiter, Hilfspersonen und Vertreter von Vorwerk Schweiz.