Wenn Sie beim Kauf eine Gewährleistungsverlängerung (Garantie) abgeschlossen haben, gelten laut AGB von Vorwerk Schweiz für die gesamte Garantiedauer dieselben Bedingungen wie bei der gesetzlichen Gewährleistung. Der entscheidende Unterschied: Die Garantie endet in jedem Fall zum vereinbarten Ablaufdatum – unabhängig davon, ob Vorwerk Schweiz in dieser Zeit Leistungen erbracht hat.
Was unterscheidet die Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung?
| Gesetzliche Gewährleistung | Garantieverlängerung | |
|---|---|---|
| Dauer | 2 Jahre (privat) / 6 Monate (gewerblich) | Gemäss vereinbarter Laufzeit |
| Verlängerung durch Reparatur | Ja, auf ersetzte Teile | Nein – endet fix zum vereinbarten Datum |
| Geltende Bedingungen | Laut AGB Vorwerk Schweiz | Identisch zur gesetzlichen Gewährleistung |
Was ist von der Garantieverlängerung ausgeschlossen?
Es gelten dieselben Ausschlüsse wie bei der gesetzlichen Gewährleistung – insbesondere Schäden durch unsachgemässe Nutzung, äussere Einflüsse oder nicht autorisierte Reparaturen.