Gemäss den AGB von Vorwerk Schweiz gilt bei Produktmängeln für private Nutzung eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Bei gewerblichem Einsatz oder wenn die Rechnungsadresse eine Firmenadresse ist, beträgt die Frist 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung des Produkts an Sie.
Wie wird die Gewährleistung erbracht?
Vorwerk Schweiz entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Gewährleistung durch Reparatur oder Ersatz des Produkts erfüllt wird. Gemäss AGB besteht kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Was gilt nach einer Reparatur oder einem Produktaustausch?
- Nach Reparatur: 2 Jahre Gewährleistung (gewerblich: 6 Monate) auf die ersetzten Teile. Für nicht ersetzte Teile läuft die ursprüngliche Frist unverändert weiter.
- Nach Austausch: 2 Jahre Gewährleistung (gewerblich: 6 Monate) auf das neue Produkt.
Was ist von der Gewährleistung ausgeschlossen?
Folgende Fälle sind laut AGB nicht abgedeckt:
- Arbeiten, die nicht von Vorwerk Schweiz oder autorisierten Fachpersonen ausgeführt wurden
- Schäden durch Benutzungsfehler oder unsachgemässe Behandlung
- Schäden durch äussere Einflüsse wie Stromunterbruch, Blitz, Wassereinbruch oder Frost
- Schäden, die durch den Transport des Geräts entstanden sind